Bestrahlung der Wohnung „illegal“

Baubiologe Baldermann

15.01.11 – Bestrahlung der Wohnung "illegal"

»Konstanz – Mobilfunkbetreiber haben kein Recht, das Innere von Wohnräumen einer Dauerbestrahlung auszusetzen, davon geht Bernd I. Budzinski aus. […]«

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Quelle: SÜDKURIER online